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BGH, 04.03.1954 - 4 StR 71/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.04.1953 - 1 StR 115/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.03.1954 - 4 StR 71/53
Der innere Tatbestand des § 267 StGB setzt die Absicht voraus, den Getäuschten mittels der Urkunde zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen (RGSt 47, 199; 56, 115; 64, 96; BGH 1 StR 115/53 vom 10. April 1953). - RG, 02.06.1921 - 675/21
Zur Frage des Gewahrsamsbruchs beim Diebstahl.
Auszug aus BGH, 04.03.1954 - 4 StR 71/53
Der innere Tatbestand des § 267 StGB setzt die Absicht voraus, den Getäuschten mittels der Urkunde zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen (RGSt 47, 199; 56, 115; 64, 96; BGH 1 StR 115/53 vom 10. April 1953). - RG, 13.06.1913 - V 19/13
Zum Begriffe der rechtswidrigen Absicht bei der Urkundenfälschung.
Auszug aus BGH, 04.03.1954 - 4 StR 71/53
Der innere Tatbestand des § 267 StGB setzt die Absicht voraus, den Getäuschten mittels der Urkunde zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen (RGSt 47, 199; 56, 115; 64, 96; BGH 1 StR 115/53 vom 10. April 1953).
- BGH, 14.01.1975 - 1 StR 620/74
Notwendigkeit der Begründung der Zulassung einer Frage im Prozess - Herstellung …
Zur Täuschung im Rechtsverkehr dient eine Handlung schon dann, wenn sie darauf gerichtet ist, eine Behörde irrezuführen und dienstliche Maßnahmen zu verhindern, die bei Kenntnis der wahren Angaben durchgeführt worden wären (vgl. BGH NJW 1953, 955; BGHSt 5, 149, 151; BGH, Urteil vom 4. März 1954 - 4 StR 71/53). - BGH, 06.07.1976 - 5 StR 118/76
Voraussetzungen für eine Täuschung im Rechtsverkehr
Auch aus dessen Zusammenhang ist nichts zu entnehmen, vielmehr kann nicht ausgeschlossen werden, daß der Angeklagte es lediglich in seiner Dienststelle nicht bekannt werden lassen wollte, wie er anderen bei der Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen behilflich war, ohne daß er jedoch deswegen Maßnahmen seiner Behörde befürchtete (vgl. RG JW 1931, 660; BGH Urt. v. 04.03.1954 - 4 StR 71/53).". - BGH, 05.10.1965 - 5 StR 391/65
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Urkunde zu dem Zweck, einen Angehörigen - das war die Geschädigte als damalige Verlobte des Angeklagten - zu beruhigen, nicht "zur Täuschung im Rechtsverkehr" vorgenommen worden ist und daß der innere Tatbestand des § 267 StGB die Absicht voraussetzt, den Getäuschten zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen (so 4 StR 71/53 vom 4. März 1954 im Anschluß an RGSt 47, 199; 56, 114, 115; 64, 95, 96und 1 StR 115/53 vom 10. April 1953).